Die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger: Der Landtag
Modul 2
Der Landtag ist das zentrale Verfassungsorgan im Bundesland Schleswig-Holstein. Seine hervorgehobene Stellung folgt aus der direkten Legitimation durch die Bürgerinnen und Bürger, die ihn alle fünf Jahre wählen.
Art. 16 Abs. 1 der Landesverfassung Schleswig-Holsteins (Verf SH) formuliert: „Der Landtag ist das vom Volk gewählte oberste Organ der politischen Willensbildung.“ Gleichzeitig hört man häufig den Vorwurf, die Landtage hätten in den letzten Jahrzehnten an Bedeutung verloren.
KOPIERVORLAGEN
Das Prinzip der repräsentativen Demokratie findet sich auch in Schleswig-Holstein: Der Landtag besteht aus den gewählten Abgeordneten.
In Schleswig-Holstein ist gemäß der Landesverfassung der Landtag das höchste politische Organ. Als Parlament berät und verabschiedet er u. a. die Gesetze und wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten.