Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.politische-bildung.sh/ zu erreichende Website.
Einleitung
Der Landesbeauftragte für politische Bildung Schleswig-Holstein ist bemüht, seine Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar mit den Anforderungen, die sich aus § 11 LBGG i.V.m. BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) und der europäischen Norm EN 301 549 V 2.1.2 (2018-08) bzw. der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 ergeben.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit
Einige der PDF-Dateien (Portable Document Format), die redaktionell und inhaltlich in der Zuständigkeit und Autorenschaft des Landesbeauftragten für politische Bildung liegen, sind noch nicht (vollständig) barrierefrei.
Weiterhin haben nicht alle Bilder und Grafiken sinnvolle Textalternativen. Nicht alle Videoinhalte haben Audio-Deskriptionen oder Volltextalternativen. Nicht alle Links, die zu externen oder internen Seiten führen, sind klar ersichtlich und mittels Screenreader les- und nachvollziehbar.
Wir arbeiten weiter an einer barrierefreien Veröffentlichung.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Einige der Bilder und Grafiken, die nach dem 23. September 2018 erstellt und veröffentlicht wurden, haben keine sinnvollen Textalternativen. Die Ergänzung bei allen Bildern und Grafiken stellt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne des Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 dar. Sie hätten eine überdurchschnittlich hohe Organisationslast sowie erhebliche finanzielle Last zur Folge. Es sind keine ausreichenden Ressourcen vorhanden, alle betroffenen Dateien barrierefrei zu erschließen.
Für alle Bilder und Grafiken auf Seiten, die nach dem 1. Januar 2025 erstellt wurden, sind sinnvolle Textalternativen ergänzt worden.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
- Veröffentlichung vor dem 23. September 2018
Einige PDF-Dateien (Portable Document Format), die vor dem 23. September 2018 erstellt und veröffentlicht wurden, sind nicht barrierefrei. Sie fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit (vgl. Artikel 1 Absatz 4 lit. a Richtlinie (EU) 2016/2102).
Einige der Bilder und Grafiken, die vor dem 23. September 2018 erstellt und veröffentlicht wurden, haben keine sinnvolle Textalternative und sind nicht barrierefrei. Sie fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit (vgl. Artikel 1 Absatz 4 lit. a Richtlinie (EU) 2016/2102). - Zeitbasierte Medien
Einige der aufgezeichneten und live übertragenen zeitbasierten Medien haben keine Audio-Deskriptionen oder Volltextalternativen. Sie fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit (vgl. Artikel 1 Absatz 4 lit. b und c Richtlinie (EU) 2016/2102). - Inhalte von Dritten
Einzelne PDF-Dokumente (Portable Document Format) haben Inhalte von Dritten zum Gegenstand, die nicht unserer Zuständigkeit und Kontrolle unterliegen, bspw. Materialien, Leseproben oder Formulare unserer Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner. Diese PDF-Dokumente sind als solche gekennzeichnet und dürfen von uns nicht verändert werden. Sie fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit (vgl. Artikel 1 Absatz 4 lit. e Richtlinie (EU) 2016/2102). - Inhalte in Archiven
Einige der Bilder und Grafiken, die vor und nach dem 23. September 2019 erstellt und veröffentlicht wurden, haben keine sinnvolle Textalternative und sind nicht barrierefrei. Sie sind auf Seiten, die als Archive gelten, und fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit (vgl. Artikel 1 Absatz 4 lit. h Richtlinie (EU) 2016/2102).
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Barrierefreiheitserklärung wurde am 17. November 2025 erstellt.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte mittels einer Selbstüberprüfung. Der Landesbeauftragte für politische Bildung arbeitet intensiv daran, die Zugänglichkeit seiner Website und Anwendungen weiter zu verbessern und steht für Rückfragen selbstverständlich im Rahmen der telefonischen, postalischen und Erreichbarkeit per Mail zur Verfügung.
Barrieren melden
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Über sämtliche Mitteilungen und Anregungen können Sie das Geschäftszimmer des Landesbeauftragten (
Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die zentrale Beschwerdestelle nach § 16 LBGG wenden. Das können Sie mit einer E-Mail, einem Formular, durch einen Anruf, mit einem Brief oder in einem persönlichen Gespräch machen (Kontaktdaten unten oder unter Ansprechpersonen).
Die zentrale Beschwerdestelle für Barrieren von Informationen öffentlicher Stellen im Internet Schleswig-Holstein wurde gemäß § 16 LBGG bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung Schleswig-Holstein eingerichtet. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
E-Mail:
Telefon: 0431 988 1620
Adresse: Karolinenweg 1 in 24105 Kiel