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Junge Menschen stehen untergehakt in einem Weizenfeld
Bild von Dim Hou auf Pixabay
47f. Gemeindeordnung umsetzen

Materialien für echte kommunale Jugendbeteiligung!

Von §47f. GO über Mustersatzung bis hin zu Tipps und Tricks. Für alle, die Jugendbeteiligung vor Ort umsetzen wollen.

Kinder und Jugendliche sind Expert:innen ihrer eigenen Lebenswelt. Wenn junge Menschen frühzeitig und verbindlich beteiligt werden, können kommunale Vorhaben besser an ihren Interessen ausgerichtet und kinder- und jugendgerechter gestaltet werden. Gleichzeitig legt der Paragraf 47f der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein fest, dass sie bei allen Themen, die sie betreffen, gehört und eingebunden werden müssen.

Echte Beteiligung schafft Selbstwirksamkeit und stärkt ihre Bindung zu demokratischen Prinzipien. Jungen Menschen wird so ermöglicht, Demokratie praktisch zu erleben. Kommunen profitieren dabei von neuen Perspektiven und können die Verbundenheit junger Menschen mit ihrem Wohnort stärken.

Auf dieser Seite haben wir Materialien, praktische Tipps und Anregungen zusammengestellt, die dabei unterstützen, kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung erfolgreich umzusetzen.

Checkliste: Der Weg zu einer kommunalen Kinder- und Jugendvertretung (KKJV)

Sie wollen eine eigene kommunale Kinder- und Jugendvertretung in Ihrer Kommune anstoßen? Super, denn eine KKJV kann eine Möglichkeit sein, strukturell und nachhaltig Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt oder Gemeinde zu verankern. Gemeinsam mit dem Jugendministerium haben wir daher eine Checkliste samt Handreichung erstellt, die Kommunalpolitik und -verwaltung in Schleswig-Holstein Orientierung bieten soll. Auch sind weiterführende Hinweise direkt im Dokument verlinkt.

Checkliste „Der Weg zu einer kommunalen Kinder- und Jugendvertretung (KKJV)” (.pdf-Datei, barrierefrei, 160KB): Link zum Download

Handreichung „Der Weg zu einer kommunalen Kinder- und Jugendvertretung (KKJV)” (.pdf-Datei, barrierefrei, 261KB): Link zum Download

Darüber hinaus konnten wir mit einer Mustersatzung für Kinder- und Jugendvertretungen eine Bitte vieler Kommunen erfüllen. Diese Orientierungshilfe deckt dabei verschiedene Variationen ab und kann für die eigene Satzung vor Ort abgewandelt und weitergenutzt werden.

Mustersatzung (.pdf-Datei, barrierefrei, 262KB) hier: Link zum Download

Alle Materialien können auch gebündelt als .zip-Archiv (501KB) über den folgenden Button heruntergeladen werden:

Alle Materialien

Weitere Formen kommunaler Beteiligung

Neben den repräsentativen Formen wie den kommunalen Kinder- und Jugendvertretungen gibt es weitere Möglichkeiten, um junge Menschen aktiv in die Kommunalpolitik einzubinden und damit den Anforderungen des §47f. GO-SH nachzukommen:

  • Projektorientierte Formen: Hier geht es um ein konkretes Vorhaben, das räumlich und zeitlich begrenzt ist. Meist folgen daraus konkrete Produkte oder Ergebnisse wie punktuelle Entscheidungen. Wichtig ist hier eine durchgehende Moderation und Begleitung, z. B. durch Fachkräfte für Kinder- und Jugendbeteiligung.
  • Offene (Voll-)Versammlungen: Hierzu gehören Kinder- und Jugendkonferenzen, Jugendforen oder Kinder- und Jugendversammlungen. Gut geeignet, wenn die Kommunen klein oder ein grundsätzlicher Austausch ermöglicht werden soll. Einzelne oder mehrere Themen sind möglich.
  • Digitale Beteiligungsformen: Zeit- und ortsunabhängige Formen, die über Beteiligungsplattformen oder Soziale Medien stattfinden können. Wichtig ist, dass digitale und analoge Methoden sich sinnvoll ergänzen und gemeinsam gedacht werden.

Informationen für Kinder und Jugendliche

Verschiedene Formen kommunaler Beteiligung für Kinder und Jugendliche werden in der Broschüre „Meine Gemeinde – ich mach mit!”, herausgegeben vom Sozialministerium, jugendgerecht vorgestellt. Die Broschüre kann über den Button kostenfrei heruntergeladen werden (.pdf-Datei, barrierefrei, 6,6 MB):

Zur Broschüre
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