
Informationen zum Grundgesetz
Das Grundgesetz stellt die Verfassung sowie das rechtliche Fundament Deutschlands dar.
Informationen zum Grundgesetz
Das Grundgesetz regelt unser Zusammenleben in Deutschland seit dem 23. Mai 1949. Es stellt gleichzeitig die Verfassung und das rechtliche Fundament Deutschlands dar.
Das Grundgesetz beginnt mit dem prägenden Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Bis zum Artikel 19 folgen weitere wichtige Grundrechte. Die Meinungs- und Pressefreiheit, Glaubensfreiheit oder Gleichberechtigung werden darin garantiert. In Artikel 20 sind die Prinzipien für die Staatsstruktur Deutschlands festgeschrieben: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ Nach Artikel 79 darf jeweils nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Mitglieder des Bundestags und der Stimmen des Bundesrats das Grundgesetz geändert werden. Änderungen von wesentlichen Prinzipien wie dem Schutz der Menschenwürde sind unzulässig.
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Jetzt bestellenDie Geschichte des Grundgesetzes
Bei der Londoner Sechsmächtekonferenz im Jahre 1948 entstand die Grundlage für das Grundgesetz eines westdeutschen Teilstaates. Dort verabschiedeten im Juni 1948 die USA, Großbritannien, Frankreich und die drei Beneluxstaaten die sogenannte Londoner Empfehlungen, die u. a. die Einberufung einer verfassungsgebenden Versammlung und die schrittweise Übertragung der Regierungsverantwortung an das deutsche Volk vorsah. Das Ziel sollte die Ausarbeitung einer Verfassung mit „einer freien und demokratischen Regierungsform“ für den westdeutschen Staat sein.
Die Väter und Mütter des Grundgesetzes kamen ab dem 1. September 1948 schließlich in Bonn zusammen. Der Parlamentarische Rat wurde von den elf Ministerpräsidenten der Bundesländer eingesetzt und bestand aus gewählten Abgeordneten der Landtage. Von den 65 Mitgliedern waren nur vier Frauen.
Das wichtigste Ziel war es, Lehren aus der Weimarer Republik und der Diktatur des Nationalsozialismus zu ziehen. Besondere Bedeutung sollten dabei die verankerten Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger erhalten.
Am 8. Mai 1949 wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom Parlamentarischen Rat verabschiedet und später von den Alliierten genehmigt. Das Grundgesetz trat am 24. Mai 1949 in Kraft.
Das Grundgesetz war zunächst nicht als andauernde Verfassung geplant. Da die Hoffnung noch groß war, die sowjetische Besatzungszone könnte demnächst wieder mit den anderen Westzonen vereinigt werden. Das war aber nicht der Fall: Bis zur Wiedervereinigung sollten mehr als 40 Jahre vergehen.
Nach dem Fall der Berliner Mauer und der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 ist das Grundgesetz erst zur gesamtdeutschen Verfassung geworden.
Einfach erklärt: Was ist das Grundgesetz?

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