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Bild von Peggy auf Pixabay

Mittwoch, 28. Februar 2024

Jubiläum: 75 Jahre Grundgesetz

75 Jahre Freiheit, Frieden und Demokratie in Deutschland. Das Grundgesetz regelt unser Zusammenleben seit dem 23. Mai 1949 – eine Erfolgsgeschichte feiert Jubiläum. 

75 Jahre Freiheit, Frieden und Demokratie in Deutschland. Das Grundgesetz regelt unser Zusammenleben seit dem 23. Mai 1949 – eine Erfolgsgeschichte feiert in diesem Jahr Jubiläum.

Das Grundgesetz, welches gleichzeitig die Verfassung und das rechtliche Fundament Deutschlands darstellt, beginnt mit dem prägenden Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Bis zum Artikel 19 folgen weitere wichtige Grundrechte. Die Meinungs- und Pressefreiheit, Glaubensfreiheit oder Gleichberechtigung werden darin garantiert. In Artikel 20 sind die Prinzipien für die Staatsstruktur Deutschlands festgeschrieben: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ Nach Artikel 79 darf jeweils nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Mitglieder des Bundestags und der Stimmen des Bundesrats das Grundgesetz geändert werden. Änderungen von wesentlichen Prinzipien wie dem Schutz der Menschenwürde sind unzulässig. Zur Wiedervereinigung 1990 einigte man sich darauf, dass das Grundgesetz für ganz Deutschland gilt. Am 31. August 1990 beschlossen die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) mit dem Einigungsvertrag, dass die ostdeutschen Bundesländer dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten.

In diesem Jahr feiern wir das 75 jährige Bestehen des Grundgesetzes und machen damit auf die außerordentliche Bedeutung für unser Zusammenleben aufmerksam.

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