Die Entnazifizierungspolitik in Schleswig-Holstein und auf Bundesebene
Montag, 22. April 2024, 18.00 Uhr
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht
Gottorfstraße 2
24837 Schleswig
Der Vortrag behandelt zunächst die politischen und gesellschaftspolitischen Verhältnisse in der Zeit von 1945 bis 1951, die die Durchführung und die Beendigung der Entnazifizierung in Schleswig-Holstein in maßgeblicher Weise beeinflussten. Dabei werden insbesondere auch justizpolitische Aspekte beleuchtet, so die nahezu ausnahmslose Integration ehemaliger NS-Juristen. Schließlich wird auch die Entnazifizierungspolitik der ersten Bundesregierung behandelt. Welche Konsequenzen die gescheiterte Entnazifizierung bei der strafrechtlichen Verfolgung von NS-Juristen zeitigte, das wird aus Sicht des Bundesgerichtshofs zum Schluss aufgezeigt werden.
Die Veranstaltung wird in Kooperation mit der schleswig-holsteinischen Arbeitsgruppe von "Gegen Vergessen - Für Demokratie" e.V. durchgeführt.
Programm
Grußworte
Dr. Dirk Bahrenfuss, Präsident des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts
Dr. Christian Meyer-Heidemann, Landesbeauftragter für politische Bildung
Vortrag und Diskussion
Dr. Klaus-Detlev Godau-Schüttke
Moderation und Schlusswort
Günter Neugebauer, Landessprecher von Gegen Vergessen - Für Demokratie
Damals in der Rosenstraße
Lesung mit der Autorin Anja Tuckermann für 8. und 9. Klassen im Literaturhaus SH
Generierter Hass? Rechtsextremismus im KI-Zeitalter
Generative Künstliche Intelligenz ist längst in weiten Teilen der Gesellschaft verbreitet. Mit wenigen Klicks entstehen Texte, Bilder, Video
Zukunft gestalten: Wege aus der ökologischen Krise
Die globale ökologische Krise stellt unsere Gesellschaft vor enorme Herausforderung - zugleich eröffnet sie Chancen
Konrad Adenauer & David Ben-Gurion. Westdeutsch-israelische Beziehungspflege seit 1948/49
Der Aufbau diplomatischer Beziehungen zwischen Israel und der Bundesrepublik Deutschland brachte angesichts der Shoa, des Kalten Krieges und
Landesfinale Jugend debattiert 2026
„Soll Alkohol für Jugendliche unter 18 Jahren verboten werden?“ oder „Soll es verboten werden